Wie kann die Therapie abgerechnet werden?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die Therapie bei uns abgerechnet weden kann. Im Folgenden möchten wir Ihnen diese vorstellen.
gesetzliche Krankenversicherungen
übernehmen in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in den Richtlinienverfahren kognitive Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse.
Bei allen dafür notwendigen Schritten unterstützen wir Sie gerne.
Die rechtlichen Hintergrundinformationen klingen erst einmal ziemlich bürokratisch, aber mit unserer Unterstützung als Psychotherapeuten, ist der Antragsprozess in den meisten Fällen gut zu bewältigen.
Private Krankenversicherungen
übernehmen in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in den Richtlinienverfahren kognitive Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse.
Manche Versicherungen limitieren allerdings das Stundenkontingent für psychotherapeutische Leistungen oder schließen es aus. Bitte informieren Sie sich daher vor Behandlungsbeginn über die jeweiligen Bedingungen in Ihrem individuellen Versicherungstarif und lassen Sie sich die nötigen Unterlagen für die Beantragung der Psychotherapie zuschicken. Grundlage für die Abrechnung ist hierbei die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Wir berechnen angepasst an den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) Ab dem 01.01.23 beträgt dies 115,14€.
Selbstzahler
Es besteht die Möglichkeit die Kosten einer Psychotherapie bei uns auch selbst zu tragen.
Dies hat unter Umständen einige Vorteile für Sie:
- Der Start in eine Therapie wird nicht durch Bürokratie und Verwaltungsaufwand für die Beantragung einer Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse erschwert. Daher kann diese sofort starten.
- Wenn die Therapie selbst bezahlt wird, erfährt die Krankenkasse nichts davon. Es erfolgt keine Diagnosehinterlegung bei einer Kasse. Das wiederum kann Vorteile beim Abschluss von anderen Versicherungen, wie Berufsunfähigkeitsversicherungen, Krankentagegeldversicherungen oder privaten Kranken(Zusatz)Versicherungen, haben. Ebenso ist dies von Vorteil, wenn Sie zukünftig eine Verbeamtung oder andere berufliche Tätigkeiten, die eine Gesundheitsprüfung voraussetzen, anstreben.
- Die Kosten für selbst bezahlte Behandlungen sind als außergewöhnliche Belastungen auch steuerlich absetzbar.
Das Honorar richtet sich dabei nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) . Ab dem 01.01.23 beträgt dies 115,14€.
Beihilfe
Die Kosten der Therapie werden von der Beihilfe anteilig nach Antragstellung übernommen. Den Rest der Therapiekosten trägt ggf. die Private Krankenversicherung. Bitte fordern Sie bei Ihrer zuständigen Stelle die erforderlichen Formulare zur Beantragung der Psychotherapie an.
BG
unter bestimmten Umständen kann die psychotherapeutische Behandlung auch über die Berufsgenossenschaft abgerechnet werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei, falls dies für Sie relevant ist.